Heinrich von Gagern, vollständig Heinrich Wilhelm August von Gagern, war ein deutscher Politiker und Jurist.
Er wurde am 20. August 1799 in Bayreuth geboren und starb am 22. Mai 1880 in Mainz. Er entstammte einer adligen Familie und war der älteste Sohn des Juristen Friedrich Wilhelm von Gagern.
Heinrich von Gagern studierte Jura in Heidelberg, Göttingen und Berlin und trat danach in den Staatsdienst ein. Er arbeitete zunächst als Regierungsassessor und später als Oberappellationsgerichtsrat in Darmstadt.
Bekannt wurde er vor allem durch seine politische Tätigkeit während der Revolution von 1848/1849. Er gehörte zu den führenden Köpfen des sogenannten "Parlamentarischen Rates" in der Frankfurter Paulskirche. Dort setzte er sich für die Einigung Deutschlands und die Erarbeitung einer Verfassung ein. Er wurde zum Präsidenten der Nationalversammlung gewählt und amtierte in dieser Funktion vom 3. Dezember 1848 bis zum 20. Mai 1849.
Nach dem Scheitern der Revolution zog sich Heinrich von Gagern aus der Politik zurück und widmete sich erneut seiner juristischen Karriere. Von 1850 bis 1866 war er als Regierungsrat am Oberappellationsgericht Frankfurt tätig.
Heinrich von Gagern galt als konservativer Politiker und vertrat die Vorstellung eines auf föderalen Prinzipien basierenden deutschen Nationalstaates. Er war ein Anhänger des konstitutionellen Monarchismus und setzte sich für die Zusammenarbeit der deutschen Fürstenhäuser ein.
Insgesamt wird Heinrich von Gagern als bedeutender Vertreter der deutschen Nationalbewegung und einer der Gründerväter des demokratischen Verfassungsstaates in Deutschland angesehen.
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